Dieser Leitfaden beschreibt das französische Recht. Maßgeblich ist seine französische Fassung. Auf Französisch lesen

Umgangsrecht der Großeltern: Was das Gesetz sagt und wie man den Richter anruft

Veröffentlicht am 09/07/2026

Nach einer Trennung, einem Familienkonflikt oder dem Tod eines Elternteils kommt es vor, dass Großeltern jeden Kontakt zu ihren Enkeln verlieren. Das französische Recht lässt sie nicht ohne Rechtsbehelf — aber es denkt zuerst aus der Sicht des Kindes. Hier wird auf dokumentarische Weise dargestellt, was das Gesetz vorsieht und wie man den Richter anruft.

Ein Recht des Kindes, nicht nur der Großeltern

Das ist der Schlüssel zum ganzen Thema: Das Gesetz verankert kein „Recht der Großeltern“, sondern ein Recht des Kindes. Artikel 371-4 des Code civil bestimmt:

„Das Kind hat das Recht, persönliche Beziehungen zu seinen Vorfahren zu pflegen. Nur das Interesse des Kindes kann der Ausübung dieses Rechts entgegenstehen.“

Die Großeltern handeln also im Namen des Interesses des Kindes, diese Bindung zu bewahren — ein Gesichtspunkt, der vor dem Richter Gewicht hat.

Briefkontakt, Besuch, Beherbergung

Diese „persönlichen Beziehungen“ gibt es in verschiedenen Intensitäten, je nach Alter des Kindes und Umständen: ein einfaches Recht auf Briefkontakt (Telefon, Post, Videoanruf), ein Umgangsrecht ohne Beherbergung oder ein Umgangs- und Beherbergungsrecht. Das offizielle Merkblatt Trennung der Eltern: Beziehungen zwischen dem Kind und seiner Familie oder seinen Angehörigen (service-public.gouv.fr, F1223) gibt dazu konkrete Beispiele.

Wann können sich die Eltern widersetzen?

Der Grundsatz schützt die Bindung: Es wird vermutet, dass es dem Interesse des Kindes entspricht, Beziehungen zu seinen Großeltern zu pflegen. Es sind daher die Eltern, die sich widersetzen, die nachweisen müssen, dass diese Bindung dem Interesse des Kindes zuwiderliefe — die Rechtsprechung verlangt seit Langem ernsthafte Gründe (schädliches Verhalten, Gefahr, ein schwerer Konflikt, der auf das Kind abfärbt). Eine bloße Meinungsverschiedenheit oder ein Zerwürfnis zwischen Erwachsenen genügt nicht.

ℹ️ Vorsicht bei einer verbreiteten Formel: Das Gesetz spricht nicht mehr von „schwerwiegenden Gründen“ (alte Fassung), sondern vom Interesse des Kindes. Dieses Recht ist deshalb aber nicht automatisch: Der Richter würdigt jede Situation konkret und kann das Umgangsrecht verweigern, wenn das Interesse des Kindes es gebietet.

Und ein Dritter, ein ehemaliger Stiefelternteil?

Artikel 371-4 geht weiter: Auch einem Dritten, ob verwandt oder nicht, können Beziehungen zum Kind zuerkannt werden — aber unter anspruchsvolleren Voraussetzungen:

„Wenn es dem Interesse des Kindes entspricht, legt der Familienrichter die Modalitäten der Beziehungen zwischen dem Kind und einem Dritten, ob verwandt oder nicht, fest, insbesondere wenn dieser Dritte auf beständige Weise mit ihm und einem seiner Elternteile gelebt hat, für seine Erziehung, seinen Unterhalt oder seine Eingliederung gesorgt und dauerhafte affektive Bindungen mit ihm geknüpft hat.“

Das ist zum Beispiel die gesetzliche Grundlage für die Aufrechterhaltung der Bindung zu einem ehemaligen Stiefelternteil, der das Kind großgezogen hat.

Zunächst gütlich

Vor jedem Prozess genügt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Großeltern und Eltern (keine Form vorgeschrieben). Bei einer Blockade kann eine Familienmediation den Dialog wieder anknüpfen — oft der schnellste und für das Kind am wenigsten schmerzhafte Weg.

Den Familienrichter anrufen

Fehlt eine Einigung, so legt der Familienrichter die Modalitäten im Interesse des Kindes fest.

⚠️ Unterscheidender Punkt: Hier besteht Anwaltszwang. Anders als bei den meisten Anrufungen des Familienrichters — Wohnort des Kindes, Unterhalt, elterliche Sorge, bei denen man allein handeln kann — setzt das Umgangsrecht der Großeltern (und der Geschwister sowie Dritter) den Beistand eines Anwalts voraus (Besteht in einem Zivilprozess Anwaltszwang? — F35132). Der Antrag erfolgt durch Ladung (assignation), die von einem commissaire de justice zugestellt wird.

Die nützlichen Unterlagen zeigen die Wirklichkeit der Bindung (Fotos, Briefwechsel, Erklärungen von Angehörigen) und was die Beziehung dem Kind gibt.

Was kostet das?

  • Beitrag zur Rechtshilfe: 50 €. Seit dem 1. März 2026 unterliegt diese erstinstanzliche Zivilanrufung der Steuermarke von 50 € (anders als etwa ein Antrag auf eine Schutzanordnung, der davon befreit ist).
  • Anwaltshonorare, hier verpflichtend.
  • Prozesskostenhilfe: Unter Einkommensvoraussetzungen kann sie den Anwalt übernehmen und befreit von der Marke von 50 € (Prozesskostenhilfe, F18074).

Was der Richter entscheidet — und was er nicht tut

Der Richter legt die Häufigkeit und die Modalitäten fest (einfacher Besuch, Beherbergung oder bei Bedarf begleitete Besuche in einem Begegnungsort, espace de rencontre), stets im Interesse des Kindes; er kann auch ablehnen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats möglich.

ℹ️ Ein Umgangsrecht verleiht keinerlei elterliche Sorge: Die Großeltern erhalten keine Entscheidungsbefugnis über die Gesundheit, die Schule oder den Lebensort des Kindes — diese Entscheidungen bleiben bei den Eltern.

Ein Umgangsrecht zu erlangen oder wiederherzustellen entscheidet sich an konkreten und datierten Tatsachen: die Wirklichkeit der früheren Bindungen, die Kontaktversuche, die erteilten Absagen. Diese Elemente zu sammeln und zu ordnen, um sie einem Anwalt vorzulegen, ist genau das, was Aridelle erleichtern soll — siehe Eine Beweisakte für den Familienrichter zusammenstellen.

Wenden Sie sich für jede individuelle Situation an einen Anwalt, ein point-justice oder an Allô Service Public (3939).

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