Antrag beim Familiengericht in Frankreich: Verfahren und Unterlagen
Veröffentlicht am 09/07/2026 · aktualisiert am 25/09/2026
Kostenloses Werkzeug Das Faktenprotokoll, druckfertig Faktenprotokoll öffnenEin Antrag beim Familiengericht benennt das Anliegen: Aufenthalt des Kindes, Umgang oder Kindesunterhalt. Dieser Leitfaden behandelt französisches Recht außerhalb eines laufenden gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Er bestimmt nicht das passende Verfahren im Einzelfall.
Das kostenlose Ereignisprotokoll von Aridelle hilft beim Ordnen der Daten. Es reicht keinen Antrag bei Gericht ein.
Antrag beim Familiengericht ohne Anwalt?
Bei elterlichen Anträgen zu Aufenthalt, Umgang und Kindesunterhalt ist ein Anwalt grundsätzlich nicht vorgeschrieben, bei einer Scheidung dagegen schon. Die amtliche Übersicht unterscheidet die Verfahren. Änderungen während einer gerichtlichen Scheidung werden mit dem betreuenden Anwalt behandelt.
Das JAF-Formular mit Hinweisen erläutert Zuständigkeit und Unterlagen. Maßgeblich ist unter anderem der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, nicht allein die Anschrift des Antragstellers. Das Formular ist weder für den Scheidungsantrag noch für Umgangsanträge von Großeltern bestimmt.
Welche Unterlagen gehören zum Antrag?
| Bereich | Prüfung |
|---|---|
| Identität und Personenstand | Betroffene Personen, Nachweise und geforderte Aktualität |
| Frühere Entscheidungen | Vollständige Kopie, Datum, betroffene Regelung |
| Aktuelle Lage | Relevante Angaben zu Wohnung, Einkommen und Ausgaben |
| Veränderungen | Datiertes Ereignis und zugehöriger Beleg |
| Anlagenverzeichnis | Nummer, Bezeichnung, Datum und belegter Sachverhalt |
Eine Chronologie ersetzt weder Belege noch deren verfahrensgerechte Übermittlung an die andere Partei.
Online-Antrag, Kosten und Verlauf
Der Online-Antrag nutzt FranceConnect. Ein kostenloser Onlinedienst bedeutet kein durchgehend kostenloses Verfahren: Die Formularseite nennt eine Steuergebühr von 50 €, ausgenommen Empfänger französischer Prozesskostenhilfe. Befreiungen und Anwaltskosten sind für das konkrete Verfahren zu prüfen.
Eingangsbestätigung, gerichtliche Rückfragen und Ladung bleiben getrennt auffindbar. Es gibt keine allgemeingültige Wartezeit bis zum Termin. Dringlichkeit oder Gewalt erfordern passende Beratung. Ein Anwalt oder ein point-justice hilft bei der Orientierung. Ergänzend: Belege ordnen.