Dieser Leitfaden beschreibt das französische Recht. Maßgeblich ist seine französische Fassung. Auf Französisch lesen

Die Prozesskostenhilfe (aide juridictionnelle): Voraussetzungen, Obergrenzen und Antragsverfahren

Veröffentlicht am 07/07/2026

Ein Verfahren zu führen oder zu erleiden hat einen Preis: Anwaltshonorare, Gerichtsvollzieherkosten, Gutachten… Damit fehlende Mittel niemanden vom Zugang zum Richter ausschließen, ermöglicht die Prozesskostenhilfe (aide juridictionnelle, AJ) dem Staat, diese Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Hier erfahren Sie in dokumentarischer Form, wie sie funktioniert, wer sie in Anspruch nehmen kann und wie man sie beantragt.

Was ist die Prozesskostenhilfe?

Vorgesehen durch das Gesetz Nr. 91-647 vom 10. Juli 1991 über die Rechtshilfe, übernimmt die Prozesskostenhilfe die Kosten eines Verfahrens vor allen Gerichten (Familienrichter, ordentliches Gericht, Arbeitsgericht, Verwaltungsgerichte…), gleichgültig ob Sie Kläger oder Beklagter sind, und deckt auch bestimmte gütliche Verfahren ab (Mediation, Vergleich).

Sie kann vollständig sein (der Staat begleicht 100 % der gedeckten Kosten) oder teilweise (der Staat begleicht einen Anteil), je nach Ihren Einkünften.

Wer kann sie in Anspruch nehmen?

Drei Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein:

  • Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz: Franzose sein, Angehöriger der Europäischen Union, oder Ausländer mit gewöhnlichem und rechtmäßigem Wohnsitz in Frankreich (es gibt Ausnahmen, insbesondere für Minderjährige und bestimmte Verfahren).
  • Einkünfte unterhalb der Obergrenzen (siehe den Tarif unten).
  • Eine zulässige Klage: Die Hilfe kann verweigert werden, wenn die Klage offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist (dieser Vorbehalt gilt nicht, wenn Sie Beklagter sind oder sich in der Berufung befinden).

Ein weiterer zu prüfender Punkt: Wenn eine Rechtsschutzversicherung (oft in einer Hausratversicherung oder einer Bankkarte enthalten) diese Kosten bereits übernimmt, soll die Prozesskostenhilfe nicht an deren Stelle treten.

Die Einkommensobergrenzen (Tarif 2026)

Die Anspruchsberechtigung wird auf der Grundlage des steuerlichen Referenzeinkommens (revenu fiscal de référence, RFR) berechnet — der Zeile, die auf Ihrem Einkommensteuerbescheid erscheint — sowie Ihres Vermögens. Für eine alleinstehende Person nach dem 2026 geltenden Tarif:

Steuerliches Referenzeinkommen pro Jahr Übernahme durch den Staat
Bis zu 12 957 € Vollständige Hilfe (100 %)
Von 12 958 € bis 15 316 € Teilweise Hilfe (55 %)
Von 15 317 € bis 19 433 € Teilweise Hilfe (25 %)
Über 19 433 € Keine Prozesskostenhilfe

Hinzu kommen zwei Vermögensobergrenzen, die getrennt beurteilt werden:

  • bewegliches Vermögen (Ersparnisse, Anlagen): höchstens 12 957 €;
  • Immobilienvermögen außer dem Hauptwohnsitz: höchstens 38 866 €.

⚠️ Bereits das Überschreiten einer einzigen dieser Obergrenzen (Einkommen oder Vermögen) genügt, um die Hilfe auszuschließen. Diese Beträge werden nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen erhöht (Ehegatte, Kinder…): So steigt beispielsweise für einen Zwei-Personen-Haushalt die Obergrenze für die vollständige Hilfe auf 15 289 €. Der Tarif wird jeweils zum 1. Januar angepasst: Für eine aktuelle, auf Ihren Haushalt zugeschnittene Schätzung nutzen Sie den offiziellen Rechner zur Anspruchsberechtigung.

Vollständige oder teilweise Hilfe: was übernommen wird

Bei vollständiger Hilfe begleicht der Staat die Anwaltshonorare (nach einem Vergütungstarif) und die Kosten der übrigen Justizhelfer (Gerichtsvollzieher, Gutachter…). Sie strecken nichts vor.

Bei teilweiser Hilfe zahlt der Staat den Prozentsatz, der Ihrer Stufe entspricht; der Rest nimmt die Form eines ergänzenden Honorars an, das mit dem Anwalt frei ausgehandelt wird, aber Gegenstand einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung sein muss, die Ihre Lage berücksichtigt.

⚠️ Die Prozesskostenhilfe deckt Ihre Kosten. Sie schützt Sie nicht vor einer möglichen Verurteilung zur Zahlung der Verfahrenskosten (dépens) oder eines Teils der Auslagen der Gegenpartei (Artikel 700 der Zivilprozessordnung), falls Sie den Prozess verlieren.

Wie man sie beantragt

Der Antrag wird mit dem Cerfa-Formular Nr. 16146 («Antrag auf Prozesskostenhilfe») gestellt, samt seiner Anleitung und den Nachweisen: Ausweisdokument, Steuerbescheid und Angaben zum Rechtsstreit (Ladung, angefochtene Entscheidung, Kontaktdaten des Gegners…).

  • Wo einreichen? Beim Büro für Prozesskostenhilfe (bureau d'aide juridictionnelle, BAJ) des ordentlichen Gerichts (tribunal judiciaire) Ihres Wohnsitzes oder des mit der Sache befassten Gerichts. Je nach Gericht ist eine Einreichung online möglich.
  • Wann? Vor oder während des Verfahrens. Gut zu wissen: Die Einreichung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe kann bestimmte Fristen unterbrechen (etwa eine Berufungsfrist) — ein nützlicher Punkt, wenn der Termin näher rückt.

Das Formular und das Vorgehen sind auf service-public.gouv.fr ausführlich beschrieben.

Die Wahl des Anwalts

Sie wählen frei einen Anwalt, sofern dieser bereit ist, im Rahmen der Prozesskostenhilfe tätig zu werden. Wenn Sie keinen kennen, bestellt der bâtonnier (Vorsteher der Anwaltskammer) einen. Der Anwalt wird dann vom Staat vergütet: Bei vollständiger Hilfe darf er von Ihnen kein Honorar verlangen (nur das geregelte ergänzende Honorar besteht, bei teilweiser Hilfe).

Danach: Überprüfung und Entzug der Hilfe

Die gewährte Hilfe ist nicht endgültig erworben. Sie kann entzogen werden — mit Rückerstattung — insbesondere, wenn die angegebenen Einkünfte unrichtig waren, wenn sich Ihre finanzielle Lage im Laufe des Verfahrens verbessert oder wenn Ihnen der Prozess derartige Mittel verschafft, dass die Hilfe nicht gewährt worden wäre. Auch eine als missbräuchlich oder verzögernd beurteilte Klage kann einen Entzug rechtfertigen.

Sich vorab kostenlos beraten lassen

Schon bevor Sie einen Antrag stellen, können Sie eine kostenlose Auskunft oder Beratung erhalten: in einem point-justice (maisons de justice et du droit, France Services…), bei den von den Anwaltskammern organisierten Sprechstunden der Anwälte, oder telefonisch unter der 3939 (Allô Service Public), einem kostenlosen Auskunftsdienst, der auch das Familienrecht abdeckt. Das Verzeichnis der points-justice listet diese Orte des Rechtszugangs auf.

Die Vorbereitung der Akte spart Zeit (und Geld)

Die Prozesskostenhilfe bezahlt den Anwalt; sie erledigt die inhaltliche Arbeit nicht an Ihrer Stelle. Zum ersten Termin mit einer klaren und geordneten Akte zu erscheinen — datierte Fakten, nummerierte Belege, vorbereitete Fragen — erlaubt es dem Anwalt, zum Wesentlichen zu kommen, und mindert entsprechend das ergänzende Honorar, wenn Sie teilweise Hilfe erhalten. Genau diese Arbeit soll Aridelle erleichtern: siehe unsere Leitfäden Eine Beweisakte für den Familienrichter zusammenstellen und Eine Chronologie der Ereignisse führen; und, zum Verfahren selbst, Den Familienrichter anrufen.

Zum Weiterlesen

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