Der Mahnbescheid (injonction de payer): eine unbezahlte Forderung ohne Prozess beitreiben
Veröffentlicht am 09/07/2026
Eine nie beglichene Rechnung, eine unbezahlte Miete, ein Darlehen zwischen Privatpersonen, das man Ihnen nicht zurückzahlt: Statt eines langen und teuren Prozesses bietet das französische Recht einen schnellen Weg, den Mahnbescheid (injonction de payer). Hier wird auf dokumentarische Weise dargestellt, wie dieses Verfahren funktioniert — die betroffenen Forderungen, das richtige Gericht, der Ablauf, die Kosten und was geschieht, wenn der Schuldner Widerspruch einlegt.
Ein vereinfachtes und schnelles Verfahren
Der Mahnbescheid ist ein vereinfachtes und zu Beginn nicht kontradiktorisches Verfahren: Sie rufen den Richter allein durch einen Antrag an, ohne dass Ihr Schuldner gehört wird. Der Richter entscheidet nach Aktenlage; gibt er Ihnen recht, so erlässt er einen Zahlungsbefehl (ordonnance portant injonction de payer), der, sobald er dem Schuldner zugestellt und nicht angefochten ist, als Vollstreckungstitel gilt — das heißt, er ermöglicht eine Pfändung. Der Schuldner seinerseits kann sich erst danach verteidigen, indem er Widerspruch (opposition) einlegt.
Welche Forderungen kann man beitreiben?
Artikel 1405 des Code de procédure civile behält das Verfahren Forderungen vor, deren Ursprung und Höhe klar sind:
„Die Beitreibung einer Forderung kann nach dem Mahnbescheidsverfahren verlangt werden, wenn: 1. die Forderung eine vertragliche Ursache hat oder aus einer Verpflichtung satzungsmäßiger Art folgt und sich auf einen bestimmten Betrag beläuft […]“
In der Praxis: eine unbezahlte Rechnung, eine Miete, ein Kredit, ein Schuldanerkenntnis. Die Forderung muss sicher und nicht ernsthaft bestreitbar sein — der Mahnbescheid ist nicht dazu gedacht, eine grundlegende Meinungsverschiedenheit über das Bestehen der Schuld selbst zu entscheiden.
Vor der Anrufung: die Mahnung
Es wird dringend empfohlen, dem Schuldner zunächst eine Mahnung (mise en demeure) zu übersenden: Sie setzt die Zinsen in Lauf, hält die Zahlungsverweigerung fest und stärkt Ihre Akte. Sehr oft genügt sie, um die Lage zu lösen. Siehe unseren Leitfaden Die Mahnung. Bewahren Sie den Nachweis darüber auf: Er gehört zu den Unterlagen Ihres Antrags.
Welches Gericht anrufen?
Das Gericht hängt von der Art der Forderung ab (Artikel 1406 des Code de procédure civile):
- der juge des contentieux de la protection (Richter für Schutzstreitigkeiten) für Wohnraummieten und Verbraucherkredite;
- der Präsident des Tribunal judiciaire für die übrigen zivilrechtlichen Forderungen;
- das Handelsgericht (tribunal de commerce), wenn die Schuld handelsrechtlich ist (zwischen Kaufleuten oder Gesellschaften).
Die örtliche Zuständigkeit ist zwingendes Recht (ordre public): Zuständig ist das Gericht des Wohnorts des Schuldners — davon kann durch eine Vertragsklausel nicht abgewichen werden.
Wie man den Antrag einreicht
Der Antrag erfolgt durch Antragsschrift (requête) mithilfe eines Cerfa-Formulars, zusammen mit der Aufstellung der geforderten Summe und einem Verzeichnis der Belege (Vertrag, Rechnungen, Mahnung, Zahlungsverlauf), die beizufügenden Unterlagen (Artikel 1407 des Code de procédure civile):
- Cerfa n° 12948*06 beim Präsidenten des Tribunal judiciaire;
- Cerfa n° 16040*01 beim juge des contentieux de la protection (Mieten, Verbraucherkredit);
- beim Handelsgericht (tribunal de commerce) wird der Antrag meist online eingereicht.
Der Ablauf: vom Beschluss zur Vollstreckung
- Der Richter prüft Ihre Akte ohne mündliche Verhandlung und erlässt, wenn er dem Antrag stattgibt, einen Zahlungsbefehl (ordonnance portant injonction de payer), der heute bereits mit seiner Verkündung mit der Vollstreckungsklausel versehen ist.
- Sie lassen diesen Beschluss dem Schuldner durch einen commissaire de justice (den früheren „Gerichtsvollzieher“, huissier) zustellen (signifier). Achten Sie auf die Frist: Die Zustellung muss zur Vermeidung der Unwirksamkeit innerhalb von sechs Monaten erfolgen — verkürzt auf drei Monate für ab dem 1. September 2026 ergangene Beschlüsse (Reform durch das Dekret vom 16. Februar 2026) — Artikel 1411 des Code de procédure civile.
- Der Schuldner hat dann einen Monat, um Widerspruch (opposition) einzulegen (Artikel 1416).
- Ohne Widerspruch entfaltet der Beschluss alle seine Wirkungen: Sie können die Zwangsvollstreckung (Pfändung) durch einen commissaire de justice einleiten.
Wenn der Schuldner bestreitet: der Widerspruch
Der Widerspruch führt die Sache in ein klassisches kontradiktorisches Verfahren über: Das Gericht wird dann mit dem gesamten Rechtsstreit befasst (Artikel 1417), die Parteien werden zu einer Verhandlung geladen, und das Urteil tritt an die Stelle des Beschlusses (Artikel 1420). Es ist daher besser, dass Ihre Akte von Anfang an solide ist.
Was kostet das?
⚠️ Der Mahnbescheidsantrag beim Tribunal judiciaire ist kostenlos: Er entgeht sogar dem am 1. März 2026 für die übrigen Zivilanrufungen eingeführten Beitrag von 50 €. Zu Ihren Lasten bleiben die Zustellungs- und Vollstreckungskosten des commissaire de justice. Beim Handelsgericht (tribunal de commerce) fallen Gerichtsgebühren (frais de greffe) von etwa 33,47 € an. Unter Einkommensvoraussetzungen kann die Prozesskostenhilfe einen Teil der Kosten übernehmen (für den Antrag besteht kein Anwaltszwang).
Ein erfolgreicher Mahnbescheid beruht auf einer sauberen Akte: der Vertrag oder die Bestellung, die Rechnungen, die Mahnung, die Aufstellung der geschuldeten Beträge. Diese Unterlagen zu sammeln und zu datieren, den Nachweis darüber aufzubewahren, ist genau das, was Aridelle erleichtern soll. Siehe auch Eine Chronologie der Ereignisse führen.
Wenden Sie sich für jede individuelle Situation an einen Anwalt, einen commissaire de justice, ein point-justice oder an Allô Service Public (3939).
Weiterführende Informationen
- Offizielles Merkblatt: Schuldenbeitreibung: Mahnbescheid und vereinfachtes Verfahren (service-public.gouv.fr, F1746)
- Offizielles Merkblatt: Widerspruch gegen einen Mahnbescheid (service-public.gouv.fr, R10223)
- Unsere verwandten Leitfäden: Die Mahnung · Der Schlichter (conciliateur de justice) · Die Prozesskostenhilfe · Eine Chronologie der Ereignisse führen