Der Schlichter der Justiz: einen Streit gütlich und kostenlos beilegen
Veröffentlicht am 09/07/2026
Ein sich hinziehender unbezahlter Betrag, ein Nachbarschaftskonflikt, ein Streit mit einem Handwerker oder einem Vermieter: bevor Sie einen Prozess — oft lang und kostspielig — ins Auge fassen, gibt es einen kostenlosen und wenig bekannten Weg, den Schlichter der Justiz (conciliateur de justice). Hier erfahren Sie in dokumentarischer Form, was er tut, was er nicht tut, und wie man ihn anruft.
Was ist ein Schlichter der Justiz?
Der Schlichter der Justiz ist ein ehrenamtlicher Justizhelfer, ernannt vom Ersten Präsidenten des Berufungsgerichts (Dekret Nr. 78-381 vom 20. März 1978). Seine Aufgabe: zwei uneinige Parteien dabei zu unterstützen, eine gütliche Lösung zu finden, ohne einen Richter einzuschalten. Er ist kein Richter und erteilt keine Rechtsberatung: Er nähert die Standpunkte an und hält die etwaige Einigung fest.
Eine vollständig kostenlose Hilfe
Die Inanspruchnahme eines Schlichters der Justiz ist vollkommen kostenlos, wie das offizielle Merkblatt Schlichter der Justiz (service-public.gouv.fr, F1736) bestätigt. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zum Zivilmediator, dessen Honorare in der Regel zwischen den Parteien geteilt werden.
Welche Streitigkeiten kann er beilegen — und welche nicht?
Der Schlichter greift bei den alltäglichen Zivilstreitigkeiten ein: Nachbarschaftsstörungen (Grenzvermessung, Grenzmauern, Wegerecht), Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, unbezahlte Beträge, Verbraucherstreitigkeiten, Mängel, Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden, ländliche Streitigkeiten.
ℹ️ Was dem Schlichter entzogen ist: familienrechtliche Angelegenheiten und der Personenstand (Scheidung, elterliche Sorge, Unterhalt — siehe Den Familienrichter anrufen und Die Familienmediation), Streitigkeiten mit der Verwaltung, das Arbeitsrecht (Arbeitsgericht) und die Strafsachen.
Manchmal ein verpflichtender Schritt vor dem Richter
Für viele kleine Streitigkeiten ist der Versuch einer gütlichen Beilegung nicht nur ratsam: Er ist verpflichtend, bevor man den Richter anruft, bei sonstiger Unzulässigkeit. Artikel 750-1 der Zivilprozessordnung, in Kraft im Jahr 2026, schreibt ihn vor, wenn der Antrag:
- auf die Zahlung eines Betrags von höchstens 5 000 € gerichtet ist, oder
- einen Nachbarschaftskonflikt betrifft (Grenzvermessung, Anpflanzungen, Dienstbarkeiten, unzumutbare Nachbarschaftsstörung).
Die von einem Schlichter der Justiz geführte Schlichtung ist eine der zugelassenen Formen, um dieser Verpflichtung nachzukommen (neben der Mediation und dem partizipativen Verfahren). Es gibt Befreiungen: Dringlichkeit, berechtigter Grund, bereits versuchte Beitreibung einer kleinen Forderung, Antrag auf Bestätigung einer Einigung usw.
Wie man einen Schlichter der Justiz anruft
Drei Wege, alle kostenlos:
- Direkt, selbst: Finden Sie eine Sprechstunde in Ihrer Nähe (Rathaus, France services, point-justice) über das Verzeichnis der Schlichter. Sie können das Formular Antrag auf Schlichtung (service-public.gouv.fr, R48318) ausfüllen und es dem Schlichter oder der Geschäftsstelle des Gerichts übergeben.
- Auf Vorschlag des Richters, sobald ein Prozess eingeleitet ist: Der Richter kann einen Schlichtungsversuch delegieren.
- Im Rahmen der vorherigen Verpflichtung des Artikels 750-1 oben.
Wie eine Schlichtung abläuft
Der angerufene Schlichter lädt die Parteien vor und hört sie an; mit ihrem Einverständnis kann er sich vor Ort begeben und alle nützlichen Auskünfte einholen (Artikel 1536-2 der Zivilprozessordnung). Er erlegt nichts auf: Er hilft den Parteien, ihre Lösung zu erarbeiten.
Bei Einigung: das Protokoll und seine Vollstreckbarkeit
Wenn eine Einigung erzielt wird, kann sie in einem Einigungsprotokoll (constat d'accord) festgehalten werden, einem von den Parteien und dem Schlichter unterzeichneten Schriftstück (Artikel 1535-7 der Zivilprozessordnung). Um ihr dieselbe Kraft wie einem Urteil zu verleihen, kann eine Partei beim Richter ihre Bestätigung beantragen: Die bestätigte Einigung wird zu einem Vollstreckungstitel (Artikel 1543 der Zivilprozessordnung) — nützlich, wenn die andere Partei sie danach nicht einhält.
ℹ️ Seit dem 1. September 2025 wurde das gesamte Buch V der Zivilprozessordnung (gütliche Streitbeilegung) neu nummeriert (Dekret Nr. 2025-660 vom 18. Juli 2025). Viele Websites zitieren noch die alten Artikel 1536 bis 1541 oder 1565 bis 1567: Sie sind überholt.
Bei Scheitern: den Richter anrufen
Scheitert die Schlichtung, behalten Sie das Recht, das Gericht anzurufen. Für eine feststehende, unbezahlt gebliebene Geldforderung ist der einfachste Weg oft der Mahnbescheid, ein schnelles Verfahren, zunächst ohne mündliche Verhandlung.
Nicht verwechseln: Schlichter, Mediator, Familienmediation, Verbrauchermediator
| Schlichter der Justiz | Mediator (zivil) | Familienmediation | Verbrauchermediator | |
|---|---|---|---|---|
| Bereich | Kleine alltägliche Zivilstreitigkeiten | Verschiedene zivil-/handelsrechtliche Streitigkeiten | Familienkonflikte | Streit Kunde ↔ Gewerbetreibender |
| Kosten | Kostenlos | Oft kostenpflichtig | CAF-Tarif nach Einkommen | Für den Verbraucher kostenlos |
| Status | Ehrenamtlich, vom Berufungsgericht ernannt | Qualifizierter Fachmann | Diplomierter Familienmediator | Zugelassener Mediator (CECMC-Liste) |
Auch der Verbrauchermediator ist für den Privatmann kostenlos, aber den Streitigkeiten mit einem Gewerbetreibenden vorbehalten (Artikel L612-1 des Verbrauchergesetzbuchs): Richten Sie keinen Nachbarschaftskonflikt an ihn.
Was auch immer der Streit ist, die Stärke einer Akte beruht auf der schriftlichen und datierten Spur dessen, was geschehen ist: die Aufforderung, das Datum, die Antwort — oder das Ausbleiben einer Antwort. Diese Fakten laufend festzuhalten, auch um eine Schlichtung vorzubereiten, ist einer der Verwendungszwecke von Aridelle. Siehe Eine Chronologie der Ereignisse führen.
Für jede individuelle Lage kann Sie ein point-justice, ein Schlichter der Justiz oder Allô Service Public (3939) kostenlos orientieren.
Zum Weiterlesen
- Offizielles Merkblatt: Schlichter der Justiz (service-public.gouv.fr, F1736)
- Offizielles Merkblatt: Gütliche Einigung, um einen Zivilprozess zu vermeiden (service-public.gouv.fr, F1732)
- Artikel 750-1 der Zivilprozessordnung (Légifrance)
- Unsere verwandten Leitfäden: Die Mahnung · Der Mahnbescheid · Eine Chronologie der Ereignisse führen